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BGH, 09.12.1997 - VI ZR 155/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253
Identität des Streitgegenstandes bei verschiedenen Unfallfolgen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rabüro.de (Kurzinformation)
Rechtskräftiges Urteil steht der Geltendmachung weiteren Schmerzensgeldes unter Umständen nicht entgegen
Verfahrensgang
- OLG Celle, 18.03.1997 - 5 U 327/96
- BGH, 09.12.1997 - VI ZR 155/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1786
- NZV 1998, 372
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 23.01.2002 - 9 U 4/01
Umfang der Rechtskraft eines Urteils über Schmerzensgeldansprüche.
Nur wenn es sich um Verletzungsfolgen handelt, an die auch ein mit der Beurteilung des Ausmaßes und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung eines unfallursächlichen Körperschadens des Verletzten beauftragter Sachverständiger nicht zu denken brauchte, die aber entgegen aller Wahrscheinlichkeit schließlich doch eingetreten sind, darf angenommen werden, dass sie vom Streit- und Entscheidungsgegenstand eines vorausgegangenen Schmerzensgeldprozesses nicht erfasst sind, ihrer Geltendmachung daher die Rechtskraft nicht entgegensteht (vgl. BGH, NJW 1980, 2754; vgl. weiter BGH, NJW 1988, 2300, 2301; BGH, NJW 1995, 1614; BGH, NJW 1998, 1786; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., Vor § 322 Rn. 49; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rn. 161; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 322 Rn. 52; v. Gerlach, Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen, VersR 2000, 525, 530; a. Ans.